Urteil im Klageverfahren Bezirksschützenverband Bremerhaven-Wesermünde gegen NWDSB gefällt

Paragraph 7Am 20.06.2016 hat das Oberlandesgericht Celle (OLG) das Urteil im Berufungsverfahren zwischen dem Bezirksschützenverband Bremerhaven-Wesermünde und dem Nordwestdeutschen Schützenbund (NWDSB) bzgl. der Aufnahme der Schießsportgemeinschaften Wesermünde und Nordholz gesprochen.

Das OLG hatte in der mündlichen Verhandlung am 09.05.2016 beiden Parteien empfohlen den Rechtsstreit gütlich beizulegen und zu einer Einigung zu finden. Hierzu wurde beiden Parteien vor einem Urteilsspruch noch einmal Gelegenheit gegeben. In einem Gespräch zwischen beiden Parteien am 30.05.2016 konnte jedoch keine Einigung erzielt werden, so dass das OLG einen Beschluss fassen musste. Mit dem Urteil vom 20.06.2016 hat das OLG nun das Urteil des Landgerichts Verden vom 09.09.2015 teilweise abgeändert und jetzt entschieden, dass die Klage des Bezirksschützenverbandes Bremerhaven-Wesermünde insgesamt abgewiesen wird. Eine Revision wird nicht zugelassen.

Die ausführliche Urteilsbegründung liegt den Parteien noch nicht vor. Das Präsidium des NWDSB wird nach deren Vorlage beraten, wie mit dem Urteil und den sich hieraus ergebenen Konsequenzen weiter umgegangen werden soll. Erst danach können und werden weitere Informationen des NWDSB dazu erfolgen.

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