Standaufsicht

Diese Ausbildung ist aufgrund waffenrechtlicher Bestimmungen eingeführt worden. Sie dient dem Zwecke der Absicherung der Schieß- und Standaufsichten. Die Lizenz wird im NWDSB im Zusammenhang mit der Waffensachkundeausbildung ausgestellt.

Ausbildungsebene:

Bezirksverband

Handlungsfeld:

In Ergänzung zur Sachkundeausbildung vermittelt die Ausbildung für verantwortliche Aufsichtspersonen (Schieß- und Standaufsicht) die vom Waffenrecht geforderte Qualifikationen. Darüber hinaus erwerben die Teilnehmenden eine Handlungskompetenz im sachgerechten Umgang mit Waffen, sowie notwendiger Mindeststandards von Schießsportanlagen.

Ziele:

Aufbauend auf vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmenden wird eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt

Grundlegende Kommunikationskompetenz
Fachliche Kompetenz (Aufsichtsrecht, Schießstättenregularien)

Inhalte:

Verhalten vor Gruppen und Umgang mit Verschiedenheiten

Aufsichts-und Sorgfaltspflicht sowie Haftungsfragen

Prakt. Unterweisung in verschiedenen Schusswaffen

Bewerbung:

Meldung über den Verein zum Bezirksverband

Voraussetzungen:

Vollendung des 18. Lebensjahres,

Mitgliedschaft in einem dem NWDSB angeschlossenen Verein,

Zuverlässig und pers. geeignet (bescheinigt durch den Verein),

Waffensachkunde nach §7 WaffG

Beabsichtigt der Bewerber, die Aufsicht ausschließlich auf reinen Druckluftständen zu führen, ist der Sachkundenachweis nach § 7 WaffG nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine Bestätigung der Sachkunde durch den Verein ausreichend. 

Für weitere Informationen bitte unter Waffensachkunde nachschauen.

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.