LVM Aktuell : Ausrüstungs- und Waffenkontrolle

Waage

Die bei der Waffen- und Ausrüstungskontrolle eingesetzten Prüfmittel, z.B. Waagen, sind nicht geeicht. Es ist auch nicht erforderlich, dass diese Prüfmittel geeicht oder behördlich abgenommen werden.

Die "Überprüfung und Bestätigung der Genauigkeit der Geräte, die für technische Prüfungen verwendet werden" (Zitat Sportordnung), ist Aufgabe des Veranstalters.

Die von uns bei Meisterschaften eingesetzten Prüfmittel werden grundsätzlich vorher überprüft und freigegeben. Bei mehrfach vorhandenen Geräten etc. wird dabei auch festgelegt, welche für evtl. Nachkontrollen verwendet wird.

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