Waffenrecht


Alles rund um das Waffenrecht finden Sie hier

 
Bedürfnisbescheinigungen für den Erwerb von Sportwaffen

Bitte lesen und beachten Sie die folgenden Hinweise, um erfolgreich und schnell ein Bedürfnis zum Erwerb einer Sportwaffe bescheinigt zu bekommen:

Bedürfnisse werden ausschließlich vom Landesverband NWDSB bescheinigt, nicht von den Bezirken, Kreisen oder Vereinen.

Internet-Anwendung https://nespor.app

Anträge zur Bescheinigung eines Bedürfnisses sind gundsätzlich über die EDV-gestützte Anwendung "NESPOR" des NWDSB zu erfassen. Die Anwendung steht unter der Internet-Adresse https://nespor.app zur Verfügung. Hier sind sämtliche Daten vollständig und richtig zu erfassen. Als Ergebnis der Antragserfassung in dieser Anwendung erhält der Antragsteller per eMail eine PDF-Datei, die ein mit seinen Daten vorausgefülltes Antragsformular enthält. Das Antragsformular ist dann zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen und Unterlagen rechtsgültig unterzeichnet direkt beim NWDSB im Original einzureichen.

Zur Zeit stehen in diesem Verfahren folgende Anträge zur Verfügung:

  • Bescheinigung des Bedürfnisses zum Erwerb von Sportwaffen nach WaffG § 14 Abs. 3 und 14 Abs. 5 'Grüne WBK'
  • Bescheinigung der Sportschützeneigenschaft nach WaffG § 14 Abs. 6 / 'Gelbe WBK

Ergänzende Formulare zum Nachweis der Schießaktivität

Antrag einer Vereins-WBK

Für die Bescheinigung eines Bedürfnisses für eine Vereins-WBK verwenden Sie bitte folgendes Formular und senden es direkt an den NWDSB:


Bedürfnisbescheinigungen für den Besitz von Sportwaffen

Bedürfnisse für den Besitz von Sportwaffen gem § 14 Abs. 4 WaffG werden vorerst noch papierhaft bescheinigt. Dafür stehen Ihnen die Formulare zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass gem. § 58 Abs. 21 die Bescheinigung des Vereins genügt. Seitens des Landesverbands werden keine Bescheinigungen ausgestellt.


Weiterführende Informationen zum Waffenrecht

Informationen des DSB

https://www.dsb.de/recht/wichtiges-zum-waffenrecht/

Waffengesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/

Unterstützung

Bei allgemeinen Fragen zum Waffenrecht wenden Sie sich bitte zuerst an den für Sie zuständigen Bezirksschützenverband, falls Ihre Ansprechpartner im Verein nicht weiterhelfen können. Kommen Sie beim Bezirksschützenverband nicht weiter, wenden Sie sich bitte per eMail an waffenrecht@nwdsb.de

 

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