Standaufsicht
Diese Ausbildung ist aufgrund waffenrechtlicher Bestimmungen eingeführt worden. Sie dient dem Zwecke der Absicherung der Schieß- und Standaufsichten. Die Lizenz wird im NWDSB im Zusammenhang mit der Waffensachkundeausbildung ausgestellt.
Ausbildungsebene:
Bezirksverband
Handlungsfeld:
In Ergänzung zur Sachkundeausbildung vermittelt die Ausbildung für verantwortliche Aufsichtspersonen (Schieß- und Standaufsicht) die vom Waffenrecht geforderte Qualifikationen. Darüber hinaus erwerben die Teilnehmenden eine Handlungskompetenz im sachgerechten Umgang mit Waffen, sowie notwendiger Mindeststandards von Schießsportanlagen.
Ziele:
Aufbauend auf vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmenden wird eine Weiterentwicklung der folgenden Kompetenzen angestrebt
Grundlegende Kommunikationskompetenz
Fachliche Kompetenz (Aufsichtsrecht, Schießstättenregularien)
Inhalte:
Verhalten vor Gruppen und Umgang mit Verschiedenheiten
Aufsichts-und Sorgfaltspflicht sowie Haftungsfragen
Prakt. Unterweisung in verschiedenen Schusswaffen
Bewerbung:
Meldung über den Verein zum Bezirksverband
Voraussetzungen:
Vollendung des 18. Lebensjahres,
Mitgliedschaft in einem dem NWDSB angeschlossenen Verein,
Zuverlässig und pers. geeignet (bescheinigt durch den Verein),
Waffensachkunde nach &7 WaffG
Beabsichtigt der Bewerber, die Aufsicht ausschließlich auf reinen Druckluftständen zu führen, ist der Sachkundenachweis nach § 7 WaffG nicht erforderlich. In diesem Fall ist eine Bestätigung der Fähigkeit und Kompetenz durch den Verein ausreichend.
Für weitere Informationen bitte unter Waffensachkunde nachschauen.