Prävention von sexualisierter Belästigung und Gewalt
Alle ehren- und hauptamtlichen NWDSB-Mitarbeiter, die Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, sowie DOSB-Lizenzinhaber benötigen ein erweitertes Führungszeugnis.
Für Inhaber einer DOSB-Lizenz, beispielswiese Trainer-Lizenz oder JuBaLi, ist dies Voraussetzung für die Verlängerung ihrer Lizenzen. Das erweiterte Führungszeugnis (zum Zeitpunkt der Lizenz-Ausstellung oder -verlängerung nicht älter als sechs Monate) ist zusammen mit einer unterschriebenen Lizenzvereinbarung beim NWDSB einzureichen. Ohne diese Dokumente kann keine Verlängerung oder Neuausstellung von Lizenzen erfolgen. Eine Bestätigung für die Tätigkeit bekommen die Lizenzinhaber jeweils vom Verein/Kreis/Bezirk, je nachdem, für wen diese Tätigkeit erfolgt. Im NWDSB Tätige, wenden sich an uns.
Weitere Informationen sowie die erforderlichen Formulare finden sich unten (bitte anklicken):
- Information des NWDSB zu erweitertem Führungszeugnis im Kontext PSG (Stand: 13.12.2023)
- Übersicht: Wer braucht ein Führungszeugnis und wo wird es vorgelegt
- Bestätigung für Beantragung Führungszeugnis (ausfüllbar), für Tätige beim NWDSB
- Vorlage Bestätigung für Beantragung Führungszeugnis (für Vereine/Kreise/Bezirke)
- Lizenzvereinbarung
- Ehrenkodex
- weiterführende Information auf den Seiten des DSB unter https://www.dsb.de/der-verband/verbandspolitik/sexualisierte-gewalt