NWDSB Information zu erweitertem Führungszeugnis im Kontext PSG

Der DSB mit seinen Untergliederungen hat auf der Grundlage eines Präventions- und Inter­ven­tions­konzepts zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt (PSG) entschieden, den Schutz von jungen Athleten und Athletinnen zu formalisieren. Dies bedeutet, dass ab sofort alle ehren- und hauptamtlichen NWDSB-Mitarbeiter, die Umgang mit Kindern und Ju­gend­lichen haben, sowie DOSB-Lizenzinhaber ein erweitertes Führungs­zeugnis benötigen.

Für Inhaber einer DOSB-Lizenz, beispielswiese Trainer-Lizenz oder JuBaLi, ist dies Voraus­setzung für die Verlängerung ihrer Lizenzen. Das erweiterte Führungszeugnis ist zusammen mit einer unterschriebenen Lizenzvereinbarung beim NWDSB ein­zu­rei­chen. Ohne diese Dokumente kann keine Verlängerung oder Neuausstellung von Lizenzen erfolgen.

Von ehren- und hauptamtlich tätigen Mitarbeiter des NWDSB verlangt der Landes­ver­band auch aufgrund gesetzlicher Verpflichtung mindestens alle fünf Jahre ein ak­tuelles (maximal drei Monate altes) erweitertes Führungszeugnis.

Der organisierte Sport trägt eine hohe Verantwortung für das Wohlergehen aller Engagierten und Aktiven, Eltern, Kinder und Jugendlichen. Er wird getragen vom Fair-Play-Gedanken, der respektvolle Umgang miteinander steht an erster Stelle. Dazu gehört auch die Motivation, zum Schutz von insbe­sondere jungen Menschen mit und ohne Behinderung beizutragen und jegliche Gewalt zu vermeiden.

Um den Schutz der jungen Athletinnen und Athleten zu gewährleisten, hat sich der DSB mit seinen Untergliederungen auf der Grundlage eines Präventions- und Inter­ven­tions­konzepts zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt (PSG) entschieden, die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a BZRG für bestimmte Personengruppen festzulegen. Mit Hilfe des erweiterten Füh­rungs­zeugnisses kann ausgeschlossen werden, dass keine wegen einer Straftat nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184g, 184i, 201a Absatz 3, 225, 232 bis 233a, 234, 235 oder 236 StGB rechtskräftig verurteilte Personen, deren Strafe noch nicht verjährt ist, Aufgaben im kinder- und jugendnahen Bereich eines Sport­verbands oder -vereins übernehmen.

Zur Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses sind im NWDSB verpflichtet:

- alle DOSB-Lizenzinhaber (Jugendleiter, C-, B- und A-Lizenz sowie JuBaLi). Alle diese Trainerlizenzen legitimieren zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, deswegen müssen alle
  Lizenzinhaber entsprechend behandelt werden.

- alle ehren- und hauptamtlich tätigen Mitarbeiter, die im Auftrag des Landesverbands Kinder und Jugendliche betreuen, in irgendeiner Art Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben
  oder Ansprechpartner für den Bereich PSG sind. Das sind insbesondere

       - alle Trainer und Betreuer

       - alle Kampfrichter (sofern sie nicht immer und ausschließlich bei Er­wach­senen eingesetzt werden)

       - der ehrenamtliche Jugendvorstand

       - die Fachschießsportleiter Bogen

       - die Landessportleitung mit sportfachlichen Referenten und Beauftragten.


Weitere Informationen sowie die erforderlichen Formulare finden sich unter Bildung.

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