Regeländerung für Körperbehinderte im laufenden Sportjahr
Liebe Sportfreunde,
am vergangenen Wochenende fand der DSB-Sportausschuss in Wiesbaden statt und es gab eine Änderung im Bereich der Körperbehinderten, die ab sofort anzuwenden ist:
Die für dieses Sportjahr festgelegt Regelung im Teil 10 der DSB Sportordnung für die oben genannten Klassen (Punkt 10.12.4) „Die nichtabziehende Hand darf das Gewehr nicht berühren” gilt nicht für Federbockschützen (Federständerschützen).
Dieser Punkt der Sportordnung gilt aber weiterhin für Schlingenschützen.
Sollten Schützen bereits Kreis/Gaumeisterschaften nach der Regel 10.12.4 geschossen haben so bitte ich diese sich mit ihrem Kreis/Gausportleiter in Verbindung zu setzen.
Bitte gebt diese Information an alle eventuell betroffenen Schützen weiter, damit es auf den anstehenden Meisterschaften nicht zu unterschiedlichen Auffassungen kommt.
Das Team des NWDSB wünscht weiterhin viel Erolg bei den Meisterschaften.