Waffenrechtliches Bedürfnis in Zeiten von Corona
Infolge der Coronavirus-Pandemie und der vorübergehenden Schließung der Sportstätten und Schießstände ist u.a. auch die schießsportliche Tätigkeit eingeschränkt. Schießstände sind geschlossen und Vereinszusammenkünfte sind untersagt. Deshalb können die Sportschützen derzeit ihren Sport nicht ausüben. Viele Mitglieder machen sich daher Sorgen um ihr waffenrechtliches Bedürfnis, welches Sie eigentlich mit regelmäßigen Schießnachweisen belegen müssten. Weitere Info unter diesem Link.