Sonderinformation Public Viewing
Die Fußball-EM 2016 in Frankreich vom 10. Juni - 10. Juli wird wieder zahlreiche Veranstaltungen in Deutschland mit sich bringen, bei denen Fans sich vor den Bildschirmen versammeln, um gemeinsam den erhofften Siegen entgegen zu fiebern. Solche Veranstaltungen finden überall statt, sei es auf öffentlichen Plätzen, in Gaststätten und Biergärten, aber auch bei Vereinen. Dabei geht es auch um ein durchaus lukratives Geschäft.
Jeder Veranstalter von Public-Viewing Events muss dabei aber auch rechtliche Fragen beachten, um nicht später das Nachsehen zu haben. Dabei geht es im Wesentlichen um folgende Fragen:
=> Wann braucht man eine Lizenz der UEFA zur Durchführung solcher Veranstaltungen?
=> Fallen GEMA-Gebühren an?
=> Wer hat das Urheberrecht auf Logos, Bilder und Embleme der UEFA?
=> Sonstige Genehmigungen und rechtliche Vorgaben der örtlichen Kommune?
Die als Anlage angefügte Sonderinformation des "Rechtstelegramms" bringt Sie auf den aktuellen Stand und gibt Hinweise, wo Sie weitergehende Informationen erhalten bzw. abrufen können.
Das "Rechtstelegramm für die Vereins- und Verbandsarbeit" der Führungs-Akademie erscheint vierteljährlich im PDF-Format und kostet für Mitgliedsverbände und -vereine 15 EURO im Jahr. Eine Übersicht über alle bisher vorgestellten Themen finden Sie auf der Website der Führungs-Akademie